Pferde Haftpflichtversicherung

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Zusatzinformationen

Wer braucht Sie?

Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Pferdehaftpflichtversicherung besitzen. (Wichtig: Unbedingt an den Einschluss von Mietsachschäden denken!)

Was zahlt Sie?

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.Die wichtigste Bestimmung über Schadenersatzpflicht regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Die Pferdehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadenersatzansprüchen bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.

Das Versicherungsunternehmen übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen

Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme.

Beispiele aus der Schadenspraxis:

  • Ihr Pferd scheut und verletzt dabei jemanden
  • Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall
  • Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier
  • Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox
  • etc.

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