Schicht 2: Zusatzversorgung

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV), z.B. Pensionskasse und Direktversicherung, Pensionszusage (§6a EStG), Unterstützungskasse (§4d EStG), Pensionsfonds
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Riester-Rente (§10a und 79 ff. EStG)

Die Vorsorge der zweiten Schicht führt entweder sofort zur steuerlichen Entlastung (betriebliche Altersversorgung) und wird als Rente voll steuer- und sozialversicherungspflichtig oder es handelt sich um Riester-Renten, die aus dem schon versteuerten Nettoeinkommen finanziert werden. Hier gibt es staatliche Zulagen und über den Ansatz als Vorsorgeaufwendungen oft zusätzlich eine Steuererstattung. Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Betriebliche Altersvorsorge

Es steht heute schon fest, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen werden, unseren bisherigen Lebensstandard zu decken. Um diese sogenannte Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen, bietet sich auch die Vereinbarung einer betrieblichen Altersversorgung an. Der Arbeitnehmer profitiert dabei von der Möglichkeit, Teile seines Arbeitsentgelts steuerfrei für diese betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall erst bei Auszahlung der Rente. Vorteilhaft ist hier der im Vergleich zur Erwerbstätigkeit meist niedrigere persönliche Steuersatz im Rentenalter. Die Gesamt-Einkommenssteuerlast wird so definitiv gesenkt.

Bereits seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2011: 66.000 Euro) – also 2.640 Euro jährlich oder 220 Euro monatlich – können in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge entweder unmittelbar in Form einer Direktzusage („Betriebsrente“) oder mittelbar über einen externen Versorger zusagen. In diesem Fall kommen die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und die Direktversicherung in Betracht.
Die bisherige Pauschalbesteuerung der Direktversicherung besteht für Neuverträge ab 2005 nicht mehr. Sie wird der Förderung bei Auswahl der Durchführungswege Pensionskasse oder Pensionsfonds angepasst. Für Neuzusagen von Direktversicherungen wurde das Fördervolumen seit 01.01.2005 um einen zusätzlichen Freibetrag von 1.800 Euro jährlich aufgestockt.

Für nähere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung, den Durchführungswegen und Einrichtung einer bAV stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Riester-Rente

Wie bereits angemerkt, gehört auch die Riester-Rente in die Schicht der Zusatzversorgung. Die Riester-Rente gibt es seit dem Jahr 2002 und sie wurde geschaffen, um die Leistungseinschnitte aufgrund der letzten Rentenreform auszugleichen. Für eine Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Riester-Rente fast immer die erste Wahl. Sie wird stark gefördert und es gibt für jeden Typ ein passendes Angebot. Zudem ist sie flexibler als eine betriebliche Altersvorsorge, da jeder den Vertrag privat führen kann.
Bei einem Riester-Vertrag bekommt der Sparer in jedem Fall Zulagen vom Staat und kann oft zusätzlich Steuern sparen. Die Kombination aus Zulagen und Steuerfreiheit der Beiträge bewirkt, dass alle von der Förderung profitieren, egal was sie verdienen.

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Grundsätzlich können alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten einen Riester-Vertrag abschließen.

Zudem können Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Förderung nach „Riester“ in Anspruch nehmen.

Auch Beamte, Richter, Soldaten und Bezieher von Amtsbezügen können eine Förderung erhalten. Voraussetzung sind allerdings eine Erklärung gegenüber der für die Besoldung oder die Amtsbezüge zuständigen Stelle über das Einverständnis zur Weitergabe der für die Ermittlung der Zulagenberechtigung notwendigen Daten und die maschinelle Verarbeitung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Leben Ehegatten zusammen und ist nur ein Ehegatte durch die Förderung begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, Zulagen zu erhalten, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht.

Keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten Selbständige und berufsständisch Versicherte.

Worin liegt der Vorteil einer Riester-Rente?

Der Vorteil liegt darin, dass für Beiträge zur privaten Altersvorsorge Zulagen gezahlt werden und der Zulagenberechtigte die Aufwendungen vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann.

Für das Jahr 2011 erhält jeder auf Antrag für sich 154 Euro Grundzulage und pro Kind, für das er Kindergeld erhält, 185 Euro Zulage (für ab 01.01.2008 Neugeborene werden 300 Euro an staatlicher Zulage gezahlt). Eltern müssen sich einigen, wer die Kinderzulagen nimmt.

Volle Zulagen bekommen nur Sparer, die im Jahr 2011 mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen minus Zulagen selbst beitragen. Mehr als 2.100 Euro Beitrag insgesamt müssen aber nicht zusammenkommen. Geringverdiener zahlen mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag zahlt, erhält weniger Zulage. Steuerzahler stellen ihre Beiträge per Steuererklärung nachträglich steuerfrei. Sie legen dafür eine Bestätigung des Anbieters über den Beitrag bei. Für das Jahr 2011 können sie maximal 2.100 Euro steuerlich geltend machen.
Übersicht: Zulagen und steuerfreie Höchstbeiträge

Jahr Grund-
zulage p.a.
Kinder-
zulage p.a.
Mindesteigen-
betrag p.a.
Höchst-
betrag p.a.
 2006 / 2007  114,- 138,-  3%*  1.575,-
 ab 2008  154,-  185,-  4%*  2.100,-

*In Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Mindesteigenbeitrag = Eigenanteil + Zulage

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